Ein hohes Maß an Erfahrung und viel technisches Know-how in Theorie und Praxis sind die Voraussetzungen dafür, dass eine Fassade qualifiziert entwickelt und gestaltet wird. Dazu gehört aber auch die stetige Weiterbildung, der Erfahrungsaustausch mit Planer-Kollegen, Kontakte zur Industrie, zu Bauherrn, Architekten, Generalunternehmern, Verbänden und Instituten. Um diesen Anspruch für die Zukunft gerecht zu werden, wurde im Jahr 1992 in Offenbach der VFT – Verband für Fassadentechnik e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet.

Der VFT ist der Zusammenschluss freier, unabhängiger Planer, Techniker, Ingenieure und Konstrukteure im Gewerk Fassadentechnik der Gebäudehülle mit Berufserfahrung.

Diese bilden nach dem Vereinsrecht die „ordentlichen Mitglieder“.

Industrie aus dem Gewerk Fassadentechnik – Systemhäuser, Sonnenschutzhersteller, Glasindustrie, und sonstige Zulieferer im Fassadenbau bilden die Gruppe der „Fördermitglieder“. Für die „ordentlichen Mitglieder“ ist es von großer Bedeutung, den Kontakt zur herstellenden Industrie zu halten, um ständig auf dem „Stand der Technik“ zu sein.

VFT-Mitglieder bieten Ihnen fachgerechte Bausteine zu Planungs- und Beratungsleistungen für die Gebäudehülle.

VFT-Sachverständige können Ihnen weiterhelfen bei:

  • Sachverständigen – Gutachten zur Fassadentechnik bzw. zur Gebäudehülle
  • Beweissicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder vom Gericht beauftragte Gutachten.
  • Wählen Sie unter den Sachverständigen des VFT den geeigneten Vertrauensmann bzw. die geeignete Vertrauensfrau.

Immer bessere, schönere und gewagtere Häuser werden gebaut. Das Gesicht eines Gebäudes ist dabei maßgeblich von seiner Fassade bestimmt. Diese muss nicht nur einen hohen ästhetischen Anspruch erfüllen, sondern auch eine Vielzahl ständig wachsender bauphysikalischer Anforderungen gerecht werden.

Dies gilt für Neubauten und Sanierungsbauten im Fassadenbau. Dazu gehört zum einen die Sicherstellung der Energieeinsparverordnung, die akteullen und gültigen Normen, die NRWG, die Lichtleittechnik, die Arbeitsstättenrichtlinie, die GUV etc., Dichtigkeit, Witterungsbeständigkeit sowie Schall- und Brandschutz. Zum anderen hält eine Fassade auch intelligente Lösungen bereit, wenn es um Be- und Entlüftung, angenehme Lichtverhältnisse sowie klimatische Verhältnisse geht. Nur die Kombination von abschirmendem Schutz, vernünftig eingesetzter Technik und durchlässiger Transparenz gewährleistet ein gesundes und behagliches Raumklima.

Basis-Leistungen des VFT

Dieser Leistungsbereich ist mit dem AHO Heft Nr. 28 den Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik geregelt.

Objektplanung - Projektplanung

Die Projektierungsphase einer Fassade/Gebäudehülle für den Neubau oder der Sanierung beginnt gemeinsam mit dem Architekten, Bauherrn. Hierbei werden die Erfordernisse des Projekts in gestalterischer und konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung erforderlicher Funktionen und zu beachtender Gutachten aus Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz etc. besprochen und festgelegt.
Folgende Leistungsphasen aus der HOAI bzw. AHO Nr. 28 werden angeboten:

Grundlagenermittlung
nach HOAI § 33.1 bzw. AHO Nr. 28

Sichten der vorhandenen Planungsunterlagen.
Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der Systeme inkl. Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten.
Erstellen von ersten Leitdetailzeichnungen.

Vorplanung
nach HOAI § 33.2 bzw. AHO Nr. 28

Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung.
Kostenschätzung nach DIN 276 – Normengerechtes Bauen.

Ausführungsplanung
nach HOAI § 33.5 bzw. Nr. 28

Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösungen. Durcharbeiten der Ergebnisse aus den HOAI/AHO Leistungsphasen unter Berücksichtigung aller fachspezifischer Anforderungen. Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse.

Vorbereitung der Vergabe
nach HOAI § 33.6 bzw. AHO Nr. 28

Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung, ein „LV“ zum Gewerk Gebäudehülle - Fassade.

Mitwirkung bei der Vergabe
nach HOAI § 33.7 bzw. AHO Nr. 28

Einholen von Angeboten. Prüfen und fachlich Werten der Angebote mit Aufstellung eines Preisspiegels.
Führen von Bietergesprächen mit Vergabeverhandlungen.
Erstellen eines Vergabevorschlages. Mitwirkung bei der Vergabe.

Objektüberwachung während der Planungsphase (BQÜ)
nach HOAI § 33.8 bzw. AHO Nr.28

Überwachen der betrieblichen Ausführungsplanung, der Werk- und Montageplanung des Metallbauers auf Basis der Ausführungsplanung (HOAI/AHO) sowie des Leistungsverzeichnisses (HOAI/AHO), als auch nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Normen und Leitfäden zur Planung, Ausführung und Montage in Zusammenarbeit mit den Architekten, Bauherrn bzw. Generalunternehmer.
Prüfen der Werk.-und Montageplanung.

Objektüberwachung im Ausführungsbereich mit baubegleitender Qualitätssicherung (BQÜ)
nach HOAI § 33.8 bzw. AHO Nr.28

Überwachung der Ausführung des Gewerkes auf Übereinstimmung mit der genehmigten Ausführungsplanung des Metallbauers zum Status „Zur Ausführung freigegeben“ dem produzierenden Betrieb und während der Montageleistung.
Feststellen von Mängeln, Überwachen der Mängelbeseitigung.
Abnahme nach VOB Teil B § 12

Objektbetreuung und Dokumentation
nach HOAI § 33.9 bzw. AHO Nr.28

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen, der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen.

Dieser Leistungsbereich ist mit der VFT-Richtlinie Fachingenieurleistungen für die Werk- und Montageplanung im Metall- und Fassadenbau geregelt.

Die Kernleistungen sind gem. Pkt. 7
Zusätzliche Leistungen gem. Pkt. 8
Sonderleistungen gem. Pkt. 9
der VFT Richtlinie definiert.

Für den ausführenden Metallbaubetrieb

Diese Dienstleistung beginnt, sobald eine Fassaden- oder Metallbaufirma den Auftrag zur Herstellung, Lieferung und Montage erteilt bekommen hat.

7.1 Freigabeplanung / Detailplanung

Auf Grundlage von Leistungsverzeichnis, Ausführungsplanung aus HOAI, der ausführungsreifen Architektenplanung sowie Schal- bzw. Stahlbauplänen werden in Abstimmung mit den zuständigen Architekten und hinzugezogenen Fachberatern / Projektanten die endgültigen Detaillösungen umfassend erstellt.

8.2 + 9 Maßaufnahme auf der Baustelle
(Zusätzliche Leistungen / Sonderleistungen)

Sofern nicht aus terminlichen und technischen Gründen ausschließlich nach theoretischen Maßvorgaben entsprechend der Norm DIN 18201 bis DIN 18203 geplant und produziert werden muss, wird bei Erfordernis an der Baustelle eine Maßaufnahme nach vorgegebenen Gebäude-Hauptachsen am Gebäude durchgeführt.

7.2 Fertigungszeichnungen

Erstellen von Fertigungsunterlagen auf der Grundlage der ausführungsreifen Detailplanung nach den jeweiligen System-Verarbeitungsrichtlinien und den hausinternen Verarbeitungsrichtlinien des produzierenden Metallbaubetriebes.
Erstellen von Platten – Verlegeplänen bei hinterlüfteten Fassaden etc.

7.5 Materialbestelllisten

Auf der Grundlage einer realistischen, genehmigten Detailplanung „zur Ausführung freigegeben“ wird eine Materialvordisposition mit Optimierung zur Bestellung durch den Fassadenhersteller angefertigt. Bedarfsmeldungen, erstellen von Glas- Panel - Vulkanisierungslisten auch für Sonderbauteile wie z.B.: Sonnenschutzanlagen, Lichtleittechnik, NRWG Anlagen, Automatiktüranlagen Lamellenkonstruktionen etc.

7.6 + 7.7 Stücklisten + Zuschnittlisten für alle erforderlichen Bauteile

7.8 Materialbestellzeichnungen Bedarfsmeldungen und Definition von Zukaufteilen.

Zusätzliche Leistungen sind unter Punkt 8 sowie Sonderleistungen Punkt 9 der VFT - Fachingenieurleistungen für die Werk- und Montageplanung im Metall- und Fassadenbau, definiert.

Sonderleistungen

Statik - Bauphysik
Aufstellen von prüfbaren Statiken zur Gebäudehülle.
Aufbereiten von Zustimmungen im Einzelfall.
Bauphysikalische Untersuchungen mit Isothermenberechnungen zu Bauanschlüssen der geplanten Gebäudehülle.
Einplanung von lüftungs- und klimatechnischen Erfordernissen in die Fassade bzw. Gebäudehülle.
Einplanung von saisonalem Wärmeschutz (Sommer/Winter) in die Gebäudehülle.
Fachbauleitung nach Bauordnung der jeweiligen Bundesländer

Sachverständigen – Gutachten zur Fassadentechnik bzw. zur Gebäudehülle
Beweissicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder vom Gericht beauftragte Gutachten.
Wählen Sie unter den Sachverständigen des VFT den geeigneten Vertrauensmann bzw. Vertrauensfrau.

Hier geht es zu den VFT-Sachverständigen

Lehrsatz: "Statik ist die Lehre von Kräften und Momenten, die im Gleichgewicht stehen."
Leistungsumfang Statik

Das Tragwerk für Pfosten-Riegel-Fassaden, Fenster-/Türkonstruktionen sowie vorgehängte hinterlüftete Fassaden wird auf Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen. Dabei werden ja nach Lage und Nutzung der Fassade Eigenlasten, Wind- und Holmlasten bzw. Schneelasten, Personenlasten oder sonstige Lasten berücksichtigt. Es erfolgt eine Bemessung der Profilquerschnitte sowie die Bemessung der Verankerungen ins Bauwerk. Der Nachweis von Gläsern erfolgt entspricht DIN 18008 bzw. über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) seitens des Glasherstellers.

Die aus der Fassade in das Gebäude eingeleiteten Lasten werden nicht verfolgt und müssen gesondert nachgewiesen werden.

Verformungen des Bauwerkes dürfen nicht in die Fassade eingeleitet werden. Um Zwängungen zu vermeiden muss die Konstruktion der Fassade dem entsprechend ausgelegt sein.

  1. Grundlagenermittlung Tragwerk
    • Erarbeitung und Dokumentation aller tragwerksrelevanten Randbedingungen
    • Abstimmung und Fixierung dieser mit dem AG sowie allen maßgebenden Projektbeteiligten (HLS, Behörden, Prüfingenieur)
  2. Entwurfsplanung Tragwerk
    • Erarbeitung eines Tragwerksentwurfes einschließlich stat. Vorbemessung der Haupttragwerkselemente sowie der stat. relevanten Details
    • Dokumentation und Abstimmung der Tragwerksentwürfe mit dem AG
  3. Genehmigungsplanung Tragwerk
    • Abwicklung des Prüfverfahrens mit dem projektverantwortlichen Prüfingenieurs bis zur Freigabe der Unterlagen seitens des Prüfingenieurs.
    • prüffähiger statischer Nachweis des freigegebenen Tragwerksentwurfs einschließlich Positions- und Übersichtszeichnung.
  4. Verfahren Zustimmung im Einzelfall
    • Mitwirkung bei der Entwicklung der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der obersten Bauaufsichtsbehörde

Bauphysik

Eine Gebäudehülle, eine Fassadenkonstruktion, also die Haut des Gebäudes bedarf entsprechend der aktuellen Energieeinsparverordnungen eine Fülle von Materialien, die energetisch den Wärmedurchgang von außen nach innen und von innen nach außen blockieren.
Das gilt dann für die gesamte Konstruktion samt der konstruktiven Anschlüsse und aller Ausfachungen.

VFT-Mitglieder planen, unter den Kriterien der gültigen und aktuellen Bauphysik, Fassaden aller Variationen, wie sie von der Architektur entwickelt und entworfen wurden.

VFT-Planer setzen spezielle Programme, Software mit bauphysikalischen Daten ein, um Planungssicherheit zu erhalten.

Prüfbare Nachweise werden von Bauphysikern nach Anforderungen in Zusammenarbeit aufgestellt.


Um diese Ziele fachgerecht umzusetzen stehen Ihnen VFT-Mitglieder zur Verfügung.