Quelle: fassadentechnik 1/2020
Quelle: Fassade 6/2019
Quelle: fassadentechnik 1/2020
Quelle: fassadentechnik 1/2022
Neue Räumlichkeiten für die VFT-Geschäftsstelle
Quelle: Gebäudehülle 03.2022
Bericht Jahreshauptversammlung
© 2022 Gebäudehülle.net
Seminarbericht 28. VFT-Seminar 2022
© 2022 VFT e.V.
Quelle: fassadentechnik 6/2018
Der VFT Verband für Fassadentechnik e.V. hat im Herbst letzten Jahres nach längerer Vorbereitung und Beratung sein Leistungsbild für Werk- und Montage planung im Metall- und Fassadenbau vorgelegt. Fassadentechnik-Autor Dr. Rainer Koch erläutert die Zusammenhänge für dieses neue Regelwerk.
Sinn und Zweck des Leistungsbildes ist es, die für den anspruchsvollen Fassadenbau erforderliche Werk- und Montageplanung besser ein- und abzugrenzen. Darüber hinaus sollen dem Aufwand und den hohen technischen Anforderungen entsprechende Honorierungsvorschläge für diese Detailplanungsarbeiten unterbreitet werden. Ausgangslage und Situation Das Leistungsbild des VFT grenzt sich zum einen ab von den HOAI-Leistungen, die für den Fassadenbau relevant werden können, wie auch vom AHO-Heft Nr. 28 (Fachingenieurleistungen für Fassadentechnik), in dem ein Leistungskatalog sogenannter „Besonderer Leistungen“ erarbeitet wurde. Die HOAI enthält, obwohl dies von der Bedeutung her zu fordern wäre, kein eigenes Leistungsbild für die Fassadenplanung. Von der Fassadenplanung in Teilbereichen tangiert sind beispielsweise die Architektur, die Tragwerksplanung, die Technische Ausrüstung sowie die Bauphysik (Wärme- und Schallschutz). Das AHO-Heft Nr. 28 hat hier Lücken in der HOAI geschlossen und wichtige Leistungsbereiche verknüpft. Das Leistungsbild des VFT führt diese Vorgaben in weiteren Detaillierungsgraden fort in der Werk- und Montageplanung des Metall- und Fassadenbauers im Hinblick auf Ergänzungen und Klarstellungen zur DIN 18360 (Metallbau) sowie DIN 18351 und DIN 18516 (Vorgehängte hinterlüftete Fassaden). Der Leistungskatalog zur Werk- und Montageplanung Das Leistungsbild enthält für den Fassadenbauer beziehungsweise dessen Planer im Bereich der Werk- und Montageplanung folgende Kernleistungen:
Im Rahmen dieser Detaillierungen hat der Fassadenbauer/ -planer die Vorgaben der Entwurfs- und Ausführungsplanung zu berücksichtigen und – was zur Vermeidung von Mängeln und Nachtrags-situationen sehr wichtig ist – die Planungsvorgaben zu prüfen und gegebenenfalls Bedenken gegenüber dem Bauherrn anzumelden (§ 3 Abs. 3 VOB/B). Entsprechendes gilt im Hinblick auf Vorleistungen anderer Gewerke (§ 4 Abs. 3 VOB/B) oder etwaiger Anordnungen von Auftraggeberseite (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B). Der Bauherr und seine Funktionsträ- ger im Planungsbereich werden durch die weitergehende Werk- und Montageplanung in die Lage versetzt, etwaige Defi zite im Hinblick auf Sicherheit, Konstruktions- und Funktionsanforderungen sowie gestalterische Vorgaben zu prüfen und abzugleichen. Das Prüfen der Werk- und Montageplanung ist nach den Vorgaben der HOAI 2013 in der Architektur und Technischen Ausrüstung nunmehr Grundleistung in der Leistungsphase 5 geworden, so dass ein wechselseitiges Koordinieren und Prüfen sowohl im Planungs- wie auch im Ausführungsbereich zur Vermeidung von Defiziten führen soll.
Honorierung der Werk- und Montageplanung:
Da nur die HOAI für die dort geregelten Grundleistungen sogenanntes zwingendes Preisrecht enthält, können außerhalb der gesetzlichen Vorgaben nur Vorschläge zu einer angemessenen Honorierung aufgrund von Erfahrungswerten aus der Praxis unterbreitet werden. Die Vertragsparteien sollten die Höhe der Vergü- tung möglichst vorab schriftlich fi xieren. Rechtlicher Ansatzpunkt für eine Angemessenheitsprüfung bei fehlender vertraglicher Vereinbarung ist der § 632 BGB, der von einer angemessenen ortsüblichen Vergütung ausgeht. Diese zu ermitteln, ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen regelmäßig Sachverständigen durch Heranziehung von Erfahrungswerten vorbehalten. Hier schließt sich also der Kreis. Denn: je häufi ger die Honorierungsvorschläge, die im Leistungsbild des VFT unterbreitet werden, in der Praxis Verwendung fi nden, umso eher kann man diese im Sinne einer gewissen Üblichkeit auch als belastbare Grundlage gemäß § 632 BGB bei rechtlichen Auseinandersetzungen heranziehen.
Fazit: Wo der Gesetzgeber – gewollt oder nicht – Freiräume lässt, haben Praktiker die Möglichkeit, Hilfestellungen durch „technisches Know-how“ und Erfahrungswerte zu geben. In diesem Sinne ist das Leistungsbild des VFT für die Werk- und Montageplanung im Metall- und Fassadenbau zu verstehen. Für die Leistungsfestlegung und die Honorarfindung stellt das Leistungsbild also auch eine wichtige Checkliste dar, um offene Fragen zu klären und Streitigkeiten zu vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Quelle: Fassade 6 / 2013
Pressemittteilung zur Werk- und Montageplanung im Metall- und Fassadenbau
Premiere beim VFT: Erstmals war das traditionelle Herbstseminar ausgebucht. Interessenten mussten sich auf einer Warteliste eintragen. Dieser Erfolg ist Ergebnis der nachhaltigen Feinjustierung bei Konzept und Themen.
„Schallschutz, Brandschutz, Bodenanschlüsse", so lautete der diesjährige zweite Tei der Veranstaltungsreihe Fassadentechnik in der Praxis des Verbandes für Fassadentechnik VFT. Ein zunächst unspektakulärer aber präziser Titel für eine Fachveranstaltung.
Geballte Fachtechnik in dreizehn Vorträgen
Hugo Philipp, 1 Vorsitzender des VFT, hat aber mit dem Thema Praxis den Nerv der Branche getroffen. Dieses Mal war das Seminar überbucht, eine Warteliste musste geführt werden. Zudem nutzten Studenten der Fachschulen und Fachhochschulen in Vilshofen und Mosbach die kompakte Informationsvermittlung und den Kontakt zur Branche für einen ersten Einblick in das bevorstehende Berufsleben. Eröffnet wurde das Seminar mit dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch, der die aktuelle Veröffentlichung des Verbandes „Fachingenieurleistungen für die Werk- und Montageplanung im Metall- und Fassadenbau" detailliert erläuterte. Die Fallstricke bei der Leistungsbeschreibung und die Hilfestellung durch die neue Richtlinie, die allen Seminarteilnehmern kostenlos mit den Seminarunterlagen erhielten, machte Dr. Rainer Koch an praxisnahen Beispielen deutlich. Dann ging es mit geballter Fachtechnik weiter. Hervorzuheben unter den insgesamt dreizehn, meist dreiviertelstündigen Vorträgen sind:
Das VFT Herbstseminar hat sich mit dieser Veranstaltung endgültig als Epizentrum der Branche etabliert. Zumal das für Anfang Dezember geplante Fassadenseminar des VDI in Köln abgesagt werden musste. Die Mischung aus Fachinformation und Netzwerken, die Verbindung von Forschung und Industrie, die Einbindung des Branchen-Nachwuchses gepaart mit der herzlichen, kollegialen Atmosphäre an bei den Seminarten verbindet das VFT- Seminar zu einem Mix, der die Planerkollegen anspricht. Man darf also auf die nächsten Veranstaltungen gespannt sein. Zumal das Seminar am 19. und 20. November 2015 nicht mehr in Kassel, sondern in Wiesbaden Niedernhausen stattfinden wird.
Martin Jung
Das erstmals ausgebuchte VFT Herbstseminar platzte aus allen Nähten. Vorstand mit Referenten: Andreas Weber, Thomas Schack, Frank Greiner, Prof. Dr. Frank U. Vogdt, Dr. Harald Schulz, Hugo Philipp, Stefan Heim, Dirk Risse [v.l.n.r.]. Studenten der staatlichen Fachschule für Bau- und Glasbautechnik, Vilshofen mit dem Vorstand des VFT. Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach mit dem Vorstand des VFT und Frau Prof. Dr.-Ing. Isabelle Simons, Studiengangsleiterin Fassadentechnik
Quelle: fassadentechnik 6 / 2014 Cubus Medienverlag
Seminarbericht 2014 - fassadentechnik zum Download