Was habe ich von einer VFT Mitgliedschaft?


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 Der VFT-Verband für Fassadentechnik e.V.

Der VFT ist der Zusammenschluss freier, unabhängiger Berater, Techniker, Ingenieure und Konstrukteure im Gewerk Fassadentechnik der Gebäudehülle. Diese bilden nach dem Vereinsrecht die "ordentlichen Mitglieder".

Die Industrie aus dem produzierenden Gewerk der Gebäudehülle bilden die Gruppe der "Fördermitglieder". Für die "ordentlichen Mitglieder" ist es von großer Bedeutung, den Kontakt zur herstellenden Industrie zu halten, um ständig auf dem Stand der Technik zu sein. Der VFT e.V. ist seit vielen Jahren in Deutschland und Europa anerkannt und akzeptiert.

Ein hohes Maß an Erfahrung und viel technisches Knowhow in Theorie und Praxis sind die Voraussetzungen dafür, dass eine Fassade qualifiziert entwickelt und gestaltet wird. Dazu gehört aber auch die stetige Weiterbildung, der Erfahrungsaustausch mit Planer-Kollegen, Kontakte zur Industrie, zu Bauherrn, Architekten, Generalunternehmern, Verbänden und Instituten.

Um diesen Anspruch für die Zukunft gerecht zu werden, wurde im Jahr 1992 in Offenbach der VFT – Verband für Fassadentechnik e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet.

Wer kann Mitglied werden und welche Qualitätsanforderungen müssen erfüllt werden?

Ordentliche VFT-Mitglieder können werden:

Natürliche Personen, juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, sofern sie unabhängige Projektierungs- und Konstruktionsleistungen zur Fassadentechnik erbringen und eine herausragende fachliche Eignung nachweisen.

Fördernde VFT-Mitglieder können werden:

Natürliche Personen, juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, welche die Zwecke des Verbandes unterstützen.

VFT-Ehrenmitglieder können werden:

Natürliche Personen mit besonderen Verdiensten um den Verband für Fassadentechnik e.V.
Ein Ehrenmitglied kann zugleich ordentliches oder förderndes Mitglied sein.

Außerordentliche VFT-Mitglieder können werden:

Verbände und Institutionen im Sinne des § 2, Absatz 3 der Verbandssatzung.

Welche Zwecke verfolgt der VFT – Verband für Fassadentechnik?

Als Interessenvertretung unabhängig tätiger Ingenieure und Konstrukteure zur Fassade und Gebäudehülle definiert der Verband seinen Zweck in der Verbandsordnung wie folgt:

  1. Fachlicher Austausch der Verbandsmitglieder untereinander.
  2. Abhalten von Fach- und Fortbildungsseminaren.
  3. Der Verband kann Mitglied in anderenVerbänden werden, andere Verbände als Mitglied aufnehmen sowie Kooperationen mit anderen Verbänden eingehen.
  4. Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technik, insbesondere auf dem Gebiet der Fassadenplanung, Fassadentechnik und Fassadengestaltung.
  5. Förderung kultureller Zwecke durch ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, insbesondere Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten der Denkmalspflege im Zusammenhang mit der Fassadentechnik.
  6. Förderung der Denkmalspflege, insbesondere bezogen auf die Erhaltung, Wiederherstellung von (nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften) anerkannten Baudenkmälern, insbesondere von Fassaden.

Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Eine Mitgliedschaft bietet Ihnen als ordentliches VFT-Mitglied viele wirtschaftliche Vorteile:

1. Der Verband ist der Zusammenschluss von Planern um die Gebäudehülle mit 2 Leistungsbildern:

  • Projektierungen nach HOAI
  • Technische Objektbearbeitungen

2. Unabhängige Interessensvertretung

3. Erfahrungsaustausch unter Fachleuten im Bereich Gebäude – Fassade:

  • Zugang zum Mitgliederbereich der VFT-Webseite und den technischen Informationen im VFT-Forum

4. Verlinkung auf der VFT-Webseite

5. Weiterbildung durch jährliche VFT-Seminare, Werksbesichtigungen, Seminare bei der Fassadenindustrie etc.

6. Sonderkonditionen bei den jährlichen VFT-Seminaren.

7. Technisch konstruktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen des VFT e.V.

  • Mitwirkung bei den VFT-Fachingenieurleistungen, VFT-BIM-Leitfaden
  • VFT-Sachverständigenarbeitskreis

8. Kostenfreie Zustellung der Zeitschrift „fassadentechnik“ durch den Cubus Medienverlag

9. Rahmenvertrag mit einem Versicherungsmakler für ein spezielles Versicherungs-

   konzept für Fassadenplaner zu den Leistungsbildern:

  • Projektierung
  • Technische Objektbearbeitung

10. Kooperation mit anderen Verbänden

11.Technisch konstruktive Zusammenarbeit mit den VFT-Fördermitgliedern

12. VFT-Richtlinie - Technische Objektbearbeitung – Werkplanung

13. VFT-BIM-Leitfaden

14. Kontakte zu Studenten aus dem Bereich Fassadentechnik, Nachwuchsförderung von Studenten bei unseren

     VFT-Seminaren der Hochschulen: DHBW Mosbach, TH Rosenheim, Glas- und Technikakademie Northeim,

     sowie der staatl. Fachschule  für Bau- und Glasbautechnik Vilshofen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

VFT - Verband für Fassadentechnik e.V.

Sitz: Frankfurt am Main
Ganzheitliche Technik der Gebäudehülle

Ziegelhüttenstraße 69
D-64832 Babenhausen
Tel: +49-6073-712-650

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www.v-f-t.de